Ablauf der Gefährdungsbeurteilung an der Universität Graz
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die physische und psychische Belastung der Arbeitnehmer:innen sowie das Unfallrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren, wobei eine laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzustreben ist.
Die Gefährdungsbeurteilungen werden derzeit hauptsächlich objektbezogen organisiert.
Team
- Präventivfachkräfte: Arbeitsmediziner:in, Sicherheitsfachkraft, Zentrale.r Brandschutzbeauftragte:r, Arbeitspsycholog:in
- Betriebsräte für Wissenschaftliches Personal und allgemeines Personal
- Dienst- und Fachaufsicht der Organisationseinheit/Akademische Einheit/Verwaltungseinheit
Terminplanung
- Die einzelnen Begehungen werden ca. 2 bis 4 Monate zuvor ausgesendet und die Organisationseinheiten im betroffenen Objekt werden verständigt.
- Zuvor gibt es die Möglichkeit, einen Fragebogen vorauszufüllen, dieser wird mit dem Termin mitgesendet.
Begehung/Gefährdungsbeurteilung
- Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt als gemeinsame Begehung im Sinne des ASchG. Die Beurteilung vor Ort erfolgt durch die Präventionsfachkräfte gem. § 4,5 ASchG. Die Dauer der Begehung hängt immer von der Größe des Objektes bzw. der Anzahl der verschiedenen Organisationeinheiten ab.
Dokumentation und Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD)
- Zu jeder Begehung/Gefährdungsbeurteilung gibt es eine Dokumentation, welche den Organisationseinheiten und den Personen, die bei der Begehung teilgenommen haben, übermittelt wird.