Nutzen Sie die arbeitsmedizinischen Dienste der Universität Graz
Das Ziel der Arbeitsmedizin ist, durch entsprechende Beratung nicht nur Ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhalten, sondern zu verbessern und zu fördern. Dabei ist die Arbeitsmedizinerin streng an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Arbeitsmedizin, arbeitsmedizin(at)uni-graz.at.
Personenbezogene Evaluierung durch die Arbeitsmedizin im Rahmen der Arbeitsplatzbegehung. Evaluiert werden folgende Personengruppen:
- Lehrlinge
- Begünstigt Behinderte
- Mutterschutzevaluierungen
Die Gesundheitsüberwachung (Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, VGÜ) ist Teil des Arbeitsschutzes. Ihr Ziel ist es, durch arbeitsmedizinische Überwachung arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu verhindern. An der Universität Graz betrifft dies folgende Bereiche:
- Bewertung von Arbeitsstoffen (CMR)
- Einhaltungskontrollen von gesundheitlichen Grenzwerten (z.B. Lärm, Vibration)
- Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Die österreichische Bildschirmarbeitsverordnung (BS‑V) regelt den Schutz von Arbeitnehmer:innen bei Bildschirmarbeit. Eine Bildschirmarbeitsbrille ist eine Sehhilfe für die atypische Sehdistanz von etwa 60 bis 90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät. Die Universität Graz stellt Ihren Mitarbeiter:innen dafür kostenfreie Sehtests zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Bildschirmbrille zur Verfügung.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz soll die berufliche Tätigkeit optimal unterstützen und arbeitsbedingten Belastungen minimieren. Unsere Arbeitsmedizin berät zu:
- Arbeitsplatzgestaltung an der Universität Graz / im Homeoffice
- Ergonomie für Augen
- Bewertung von Einschränkungsvorgaben (Beurteilung von Belastungen bei Körperzwangshaltungen, LMM)
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ermöglicht Arbeitnehmer:innen nach längerer Krankheit eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess. Beratungen zur WIETZ werden über unsere Arbeitsmedizin durchgeführt.
Neben den allgemeinen Unterstützungen für Impfungen aus der Krankenversicherung, gibt es für beruflich gefährdete Personen einige Impfungen die über unsere Arbeitsmedizin angeboten werden:
- Impfungen für beruflich exponierte Arbeitsplätze (Exkursionen, Feldsforschung, Gartenarbeiten, Hausarbeiten, Tierhaltung, Arbeiten mit humanen Proben etc.)
- betrieblich veranlasste Impfprogramme (zB. Grippe Impfung)