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Prävention & Sicherheit: Newsletter Mai/2023
Donnerstag, 04. Mai 2023

Prävention & Sicherheit

Prävention & Sicherheit berät in allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, der körperlichen Sicherheit und evaluiert gefährdende Umstände rund um den Arbeitsplatz Universität.

Sie finden uns im Internet  und Intranet.

 

Brandschutzordnung NEU

Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass im März die Brandschutzordnung sowie die Hausordnung der Universität Graz aktualisiert wurde.

Die Neuerungen betreffen in der Brandschutzordnung den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus im Gebäude (E-Bike Akkus etc.).

>>Fahrzeuge mit Geräte Akkus (Umfasst alle Lithium-Ionen-Akkus, die in Geräten eingebaut sind) wie zB. E-Scooter und E-Fahrräder dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt in den Räumen der Universität aufgeladen werden. Lithium-Ionen-Akkus, die ein Aufblähen der Außenhülle bzw. Anzeichen eines Elektrolytaustritts oder Anzeichen einer Entgasung, mechanische Beschädigung oder abnormale Gehäusetemperatur aufweisen sind sofort der Feuerwehr (122) als Brandalarm zu melden<<

Brandschutzordnung vom 16.03.2023, § 7 Abs 3

Hausordnung NEU

Die Neuerungen der Hausordnung betreffen den Umgang mit E-Fahrrädern und E-Scootern.

Hausordnung vom 16.03.2023, § 11

Gesetzlich notwendige Funktionen im Betrieb

Die Universität Graz hat die Verpflichtung gesetzlich geforderte Funktionen zu besetzen. Diese sind ua. ErsthelferInnen, ObjektbrandschutzwartInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen.

Das Aktuell halten der Betrieblichen Funktionen in UNIGRAZonline ist essenziell. Die UNIGRAZonline-Beauftragten der jeweiligen Einheit werden daher ersucht die eingetragenen Funktionen regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen.

Info: Die Funktionsperiode für ObjektbrandschutzwartInnen (OBSW) ist fünf Jahre, ErsthelferInnen ist vier Jahre und bei  Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) ist ebenfalls vier Jahre.

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Verordnung brennbare Flüssigkeiten 2023

Die VbF 2023 ersetzt die alte Verordnung aus den Jahr 1991. Die Anforderungen an die NutzerInnen sind darin sehr viel klarer formuliert und der gängigen Praxis der letzten Jahre angepasst worden.

Die neue Verordnung regelt verschiedene Aspekte der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten. Dies reicht von Lagerverboten, über Bestimmungen zur Lagerung von geringen Mengen brennbarer Flüssigkeiten, Lagerräume, Sicherheitsschränke und Zusammenlagerung von Arbeitsstoffen verschiedener Gefahrenkategorien.

RIS Link: Mehr lesen

 

Alarmintervention DW 2290

Im Notfall - Alarmintervention an der Universität Graz:

Wenn MitarbeiterInnen der Universität Graz (inkl. Lehrbeauftragte Personen) sich akut in Situationen befinden, die für sie bedrängend, verstörend, bedrohlich wirken, und die sie gegenwärtig nicht eigenständig auflösen können, bietet die Universität Graz eine Notfallnummer für eine Alarmintervention an.

Die Alarmintervention wird von einer externen Securityfirma durchgeführt. Sie hat folgenden Auftrag:

  1.  Annahme eines Notrufs
  2.  Aufnahme der Daten
  3.  Eintreffen zum vereinbarten Ort innerhalb der Reaktionszeit
  4.  Auflösen der Konfliktsituation durch: 
  • a) Nachschau und Behebung
  • b) Aktivierung der Polizeibehörden bei Bedarf
  • c) Begleitung der betroffenen Person (Personen) zum Abstellplatz/Parkplatz/Haltestelle/nächster sicherer Ort

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Save the date: SVP Update 2023

Die Universität Graz bietet allen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) die Möglichkeit sich über Neuerungen rund um das Thema Arbeitsschutz zu informieren, und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.

Wann: 14.06.2023, 9:00-12:30 Uhr

Wo: SZ 15.21

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
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