Präventiver Brandschutz
Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken – der Advent ist da. In dieser Zeit werden gerne Kerzen oder Räucherstäbchen angezündet um die Stimmung einzufangen. Aus brandschutztechnischen Gründen weisen wir Sie darauf hin, dass offenes Feuer jeder Art (auch Kerzen) in den Räumen der Universität verboten ist. LED-Teelichter können eine sichere und stimmungsvolle Alternative zur Kerze sein. (§ 7 Abs 10 Brandschutzordnung 2020).
Beachten Sie das Aufstellungsverbot von (privaten) energieintensiven (z. T. privaten) E-Geräten (zB. Heizlüftern und -strahlern). Dazu zählt auch das Abstellen von E-Scooter und E-Bikes in Fluchtwegsbereichen bzw. Lagerbereichen, da eine erhöhte Brandgefahr von diesen Objekten ausgeht.
|