Alles Wissenswerte für das Arbeiten von externen Firmen an der Universität Graz finden Sie hier auf dieser Seite.
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Es gelten an der Universität Graz die aktuelle Hausordnung und Brandschutzordnung
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Alle Tätigkeiten sind anmeldepflichtig.
Anmeldungen erfolgen über die Abteilung Gebäude & Technik (zuständige Person lt. Auftragsschreiben) -
Heißarbeiten müssen mittels "BMA Abschaltschein" vorab angemeldet und auch abgemeldet werden
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Zutrittsregelung und Schließberechtigungen sind zu beachten
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Im Notfall ist zu informieren: LINK "Hilfe im Notfall - Prävention & Sicherheit"
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Rückfragen und Information:
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Abteilung Gebäude und Technik
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Portierinnen und Portiere an den Standorten (Mo - Fr: 06.00 - 22.00 Uhr - Achtung Sonderzeitregelung beachten)
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Fremdfirmenerklärung
Bitte vor Arbeitsbeginn die ausgefüllte Erklärung an die auftraggebende Stelle übermitteln!
Im Zuge einer Auftragserteilung und vor Arbeitsbeginn ist eine Fremdfirmenerklärung auszufüllen. Alle wesentlichen Informationen sind in dieser Erklärung wechselseitig ersichtlich.
Zutrittsregelung
Die Gebäude der Universität Graz sind von Montag bis Freitag von 6:00 - 22:00 Uhr geöffnet.
Die Vergabe von Zutrittsberechtigungen mittels Schlüssel oder in digitaler Form erfolgt grundsätzlich nur an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität Graz oder an Personen, denen ein Zutritt ausdrücklich gewährt wird.
Diese werden durch die Portiere/Portierinnen gegen Unterschrift ausgegeben. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist nicht gestattet.
Schlüssel können für kurze Zeit in der Portierloge ausgeliehen werden.
Heiß- und Staubarbeiten
Für alle Arbeiten bei denen die Möglichkeit einer Auslösung der Brandmelder bzw. Brandmeldeanlage (BMA) besteht (zB. Rauch, Wasserdampf, Staub o.Ä.), ist eine Genemigung einzuholen und die Abschaltung in der Porierloge vor Aufnahme der Arbeiten zu melden.
Das aufzufüllende Formular finden Sie hier: BMA Abschaltschein; Freigabeschein für Heißarbeiten
Unterweisungen
Arbeiten dürfen nur nach erfolgter Unterweisung aufgenommen werden!
Betriebsfremde ArbeitnehmerInnen (zB. Reinigungskräfte, Servicetechniker etc.) die an der Universität Graz tätig sind, müssen über bestehende Gefahren und bezüglich sicherer Handlungsweisen unterwiesen werden.
Für Bereiche mit erhöhtem Sicherheitsrisiko ist die jeweilige verantwortliche Person (zB. Laborleitung, Werkstattleitung) die erste Ansprechperson für Unterweisungsunterlagen und besondere Merkmale. Bitte informieren Sie sich vorab!
Eine ausreichende und verständliche Unterweisung stellt eine wesentliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Ein wirksamer Arbeitsschutz kann nur durch das Mitwirken aller Beteiligten erreicht werden.
Sie muss nachweislich und regelmäßig erfolgen. Falls erforderlich, müssen den Beschäftigten schriftliche Anweisungen zur Verfügung gestellt werden.